2012/2013: Verfassung und Demokratie

Univ. Prof. Dr. Ludwig Adamovich: Das österreichische Verfassungssystem

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Zusammenfassung

Eine Verfassung sorgt einerseits als Regelwerk für das geordnete Zusammenspiel staatlicher Organe und legt andererseits eine gesellschaftliche Wertordnung fest. Das österreichische Bundesverfassungsgesetz BVG kennt fünf leitende Prinzipien: demokratisches Prinzip, republikanisches Prinzip, rechtsstaatliches Prinzip, bundesstaatliches Prinzip und liberales Prinzip. Das BVG ist seit seiner Entstehung 1920 punktuell sehr oft geändert worden. Mit dem Österreich-Konvent (2003-2005) wurde versucht, eine umfassende Gesamtreform der Verfassung vorzubereiten, in entscheidenden Fragen konnte aber keine Einigung erzielt werden. In Hinblick auf den Schutz der Grundrechte spielen internationale Vereinbarungen und Abkommen eine wesentliche Rolle, die Europäische Menschenrechts-Konvention steht in Österreich im Verfassungsrang.

Für die Einhaltung und Interpretation der Verfassung spielt die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine entscheidende Rolle; der österreichische Verfassungsgerichtshof ist das weltweit älteste organisatorisch selbständige Verfassungsgericht.

Verfassungsrichterin Dr. Claudia Kahr: „Checks and Balances“ in der österreichischen Demokratie

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Zusammenfassung

„Checks and Balances“ ist eine Bezeichnung für die gegenseitige Kontrolle (engl. checks) von Verfassungsorganen eines Staates, zur Herstellung eines Systems partieller Gleichgewichte (eng. balances). Die Staatsorganisation unterbindet also Machtakkumulation, ganz im Sinne einer demokratischen Ordnung.

Die österreichische Verfassungsordnung sieht ein ausgeklügeltes System gegenseitiger Kontrolle vor, das einen verlässlichen Schutz vor Willkür und Machtkonzentration gewährleistet. Offene Fragen im Sinne einer Weiterentwicklung der Demokratie stellen sich derzeit in Zusammenhang mit der Rolle der Medien, der Rolle der Gerichte und der Rolle des internationalen Kapitals.

Botschafterin Dr. Judith Gebetsroithner: Wie funktioniert die Europäische Union?

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Zusammenfassung

Die Entstehung eines neuen Gesetzes der Europäischen Union geht immer von einem Vorschlag der EU Kommission aus, es folgen Abstimmungsprozesse im Europäischen Rat und im Europaparlament. Danach obliegt es dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Beschlussfassung im Ministerrat vorzubereiten. Durch die Vielzahl an Beteiligten und ihre nationalen Interessen ist die Entscheidungsfindung langwierig und führt zwangsläufig zu einer Kompromisslösung, die natürlich nie ganz den Wunschvorstellungen eines Mitgliedslandes entspricht. Trotz bürokratischer und politischer Mängel ist die Europäische Union insgesamt ein Erfolgsprojekt.

Mag. Barbara Prammer: Die Stärken und Schwächen des Parlamentarismus in Österreich

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Zusammenfassung

Die zentralen Aufgaben des Parlaments sind Gesetzgebung, Kontrollfunktion, Mitwirkung an Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen und Tribüne politischer Auseinandersetzung zu sein. Durch diese Aufgabenvielfalt entsteht ein Spannungsfeld, das von allen MandatarInnen Sensibilität verlangt. Eine möglichst strikte Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive sorgt für Klarheit und eine konstruktive Streitkultur ermöglicht politische Auseinandersetzungen um Kompromisse zu finden – eine Demokratie ohne Kompromisse gibt es nicht. Die Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform des Nationalrats beschäftigt sich aktuell mit dem Wahlrecht und mit Fragen der direkten Demokratie.

Dr. Irmgard Griss: Krise des Rechtsstaates?

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Zusammenfassung

Aktuelle Medienberichte beschwören den Untergang des Rechtsstaates, die öffentliche Meinung zeigt sinkendes Vertrauen in Politik und Justiz. Eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Rechtsstaates ist die Rechtsakzeptanz der BürgerInnen – eine positive Einstellung zum Recht, zur Rechtsordnung, zum Staat, zum politischen System und die Bereitschaft, sich rechtmäßig zu verhalten. Dazu braucht es ein Minimum an gemeinsamen Werten, an Achtung und Respekt vor dem Recht und den Mitmenschen, an Wahr-haftigkeit und Gemeinsinn. Nicht nur die Justiz trägt Verantwortung für das Funktionieren des Rechtsstaates, sondern wir alle wirken daran mit und können und sollen zur ständigen Verbesserung des Rechtsstaates beitragen.

DDr. Gret Haller: Freiheit, Gleichheit und Demokratie

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Zusammenfassung

In ihrer beruflichen und politischen Laufbahn beschäftigte sich Gret Haller immer wieder mit Menschenrechtsfragen, angefangen von ihrer Dissertation über die UNO-Menschenrechtspakte und die rechtliche Stellung der Frau in der Schweiz bis hin zu ihrer Zeit als Ombudsfrau für Menschenrechte in Bosnien und Herzegovina (1996–2000). In ihrem neuesten Buch mit dem Titel „Menschenrechte ohne Demokratie?“ hat sie ihre Erfahrungen wissenschaftlich aufgearbeitet. Die meisten Publikationen zu Menschenrechtsfragen befas-sen sich mit dem Aspekt der Umsetzung von Menschenrechten, Gret Haller fokussiert jedoch auf die Frage, wie diese zustande kommen, wie sie formuliert werden. Ihre These ist, dass Menschenrechte in einem demokratischen Prozess ausverhandelt, wenn nötig, erkämpft werden müssen; sie können niemals sinnvoll von oben oder von außen verordnet werden. Im Zuge ihrer Arbeit beschäftigte sie sich intensiv mit dem Verhältnis von Freiheit und Gleich¬heit. Sie schlägt vor, Gleichheit als konstituierendes Element der Freiheit zu sehen, als Triebfeder des Verlangens, die menschenrechtliche Freiheit immer wieder neu auszuhandeln.

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer: Verfassungsgeschichte der Republik Österreich - ein Überblick

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Zusammenfassung

Politische Systeme sind so individuell wie Menschen, ein jedes unterscheidet sich von allen anderen. Die Verfassung ist gleichsam das Rückgrat eines politischen Systems, aber auch andere Faktoren haben Einfluss darauf, wie z. B. die Geschichte und Kultur eines Landes, die ökonomische Entwicklung, seine Nachbarstaaten und vieles mehr. Diese anderen Faktoren können dazu beitragen, dass selbst bei gleicher Verfassung das politische System eines Landes in unterschiedlichen historischen Phasen ganz anders ausgeprägt erscheint. Österreich ist ein typisches Beispiel für so eine Entwicklung, denn die Unterschiede zwischen erster und zweiter Republik sind doch sehr erheblich, trotz großer Kontinuität der Verfassung.

Eine Verfassung muss fest genug sein, um dem politischen System Halt zu geben, und elastisch genug für wechselnde politische Machtverhältnisse, für neue politische und ökonomische Entwicklungen. Die Österreichische Bundesverfassung entspricht diesen Ansprüchen in vieler Hinsicht.